Für Rechtssicherheit beim Testament sorgen
Wer den Entschluss gefasst hat, eine Verfügung von Todes wegen zu verfassen und so für den eigenen Erbfall vorzusorgen, sollte sich unbedingt um die Rechtssicherheit seines Testaments kümmern. Nur wenn diese gegeben ist, existiert für die späteren Erben sowie den künftigen Erblasser Sicherheit bezüglich des Nachlassvermögens. Juristische Laien, die sich an einen Notar wenden und gemeinsam mit diesem Experten in Sachen Erbrecht ein öffentliches Testament inklusive notarieller Beurkundung errichten, kommen in den Genuss einer professionellen Rechtsberatung und erhalten auf Wunsch umfassende Hilfe bei der Erstellung ihrer letztwilligen Verfügung. Auf diese Art und Weise kann sichergestellt werden, dass das vorliegende Testament den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und außerdem keine widersprüchlichen oder missverständlichen Formulierungen vorliegen.
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Rechtssicherheit für das eigenhändige Testament erlangen
Viele Menschen bevorzugen es allerdings, ein eigenhändiges Testament zu errichten und entscheiden sich bewusst gegen das öffentliche Testament. Die Möglichkeit, den letzten Willen einfach und ohne großen Aufwand zu Papier zu bringen, erscheint überaus verlockend. So ist die Hemmschwelle nicht so hoch, ein eigenhändiges Testament zu errichten, wodurch mehr Menschen den Mut fassen, sich zu Lebzeiten mit ihrem Nachlass auseinanderzusetzen. Dieser Umstand ist äußerst positiv, denn auf diese Art und Weise machen mehr Menschen von ihrer in § 1937 BGB definierten Testierfreiheit Gebrauch. Nicht nur der künftige Erblasser, sondern auch die Hinterbliebenen profitieren hiervon.
Maßgebend für die Gestaltung eines eigenhändigen Testaments ist § 2247 BGB. Der deutsche Gesetzgeber hat hierin die Formvorschriften für diese Variante der Verfügung von Todes wegen definiert. Demnach muss ein solches Berliner Testament von dem künftigen Erblasser persönlich handschriftlich verfasst werden. Weiterhin darf die Unterschrift des Testators natürlich auf keinen Fall fehlen. Das Datum sowie der Ort der Testamentserrichtung müssen ebenfalls in dem eigenhändigen Testament vermerkt werden. Auf den ersten Blick sind die Voraussetzungen recht überschaubar, so dass es auch Laien gelingen sollte, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen.
Muster für das eigenhändige Testament verwenden
Künftige Erblasser, die ein eigenhändiges Testament errichten möchten, wissen trotz der eindeutigen Formvorschriften oftmals nicht weiter. Insbesondere die inhaltliche Gestaltung bereitet juristischen Laien häufig Probleme. Ein Berliner Testament-Muster kann in diesem Zusammenhang sehr hilfreich sein, denn eine solche Vorlage veranschaulicht das gesamte Thema und macht es greifbarer. Treten jedoch konkrete Frage auf, ist es in der Regel am besten, einen Juristen aufzusuchen. Dieser kann sich das erstellte Testament ansehen und auf Rechtssicherheit überprüfen. Vor allem in komplizierten Fällen, wenn es zum Beispiel um den Pflichtteil geht, ist es ratsam, sich bei der Testamentserrichtung professionelle Hilfe zu suchen.
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